Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil für alle zwischen Homepage-Security.com und dessen Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spätestens binnen 3 Werktagen) widerspricht.

Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für die per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz- und Änderungsaufträge.

Homepage-Security behält sich das Recht vor, diese AGBs zu verändern oder anzupassen. Bestehende Verträge behalten die ausgehändigten AGBs.

1. Angebot und Abwicklung

1.1 Von Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird grundsätzlich dem Auftraggeber durch Homepage-Security in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welches durch den Auftraggeber in Form einer Auftragserteilung freigegeben werden muss. Kleinere Aufträge, also Aufträge mit einem Nettowert bis zu 200,- Euro sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keiner Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner vorherigen Genehmigung.

1.2 Homepage-Security ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder eben selbst auszuführen. Werden Dritte beauftragt, so unterliegen diese der Datenschutzerklärung und den AGBs von Homepage-Security.

2. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt und Mitwirkung

2.1 Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung von Seiten Homepage-Security bezüglich Urheberrecht erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Homepage-Security für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.

2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen, um eine eventuelle weitere Übersendung sicherzustellen. Sollte es beim Übertragungswege, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen etc. kommen, kann Homepage-Security hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.

2.3 Im Wege der Übermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass beim Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw. abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber die Verantwortung.

2.4 Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier Homepage-Security haftungsmäßig nicht belangbar außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2.5 Die Haftung von Homepage-Security ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen können.

2.6 Für den Fall des Datenverlustes bei Homepage-Security, trotz stetigen Backup der Daten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich Homepage-Security zur Verfügung zu stellen.

2.7 Reinzeichnungen, Skizzen sprich Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.8 Nach Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber wird Homepage-Security dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt Homepage-Security die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, sowie Republik Österreich und/oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft für die Einsatzdauer.

2.9 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von Homepage-Security.

2.10 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.

2.11 Homepage-Security hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

2.12 Homepage-Security ist jederzeit, auch wenn Homepage-Security das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

2.13 Lieferverpflichtungen bzw. Übersendung sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist.

2.14 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

3. Zertifikat- und Siegelvergabe

3.1 Homepage-Security berechtigt den Auftraggeber das zeitlich beschränkte Nutzungsrecht über das Schutzsiegel von Homepage-Security. Die Dauer dieses Nutzungsrechts bindet sich an den vertraglich abgeschlossenen Zeitraum.

3.2 Der Auftraggeber erhält des Weiteren ein Echtheitszertifikat dieser Schutzsiegel ausgestellt.

3.3 Mit Vertragsabschluss stimmt der Auftraggeber den Bedingungen der Zusammenarbeit mit Homepage-Security zu. Diese werden in 4. Leistungsumfang genau beschrieben.

3.4 Homepage-Security behält sich das Recht vor, das Siegel sowie das Zertifikat entfernen zu lassen, sofern die vereinbarten Bedingungen aus 4.4, 4.7 und 4.8 nicht mehr erfüllt werden. Kommt der Vertragspartner dieser Pflicht nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Entfernung Meldung nach, so hat Homepage-Security das Recht auf einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 5.000,-€.

4. Leistungsumfang

4.1 Homepage-Security genießt Gestaltungsfreiheit. Homepage-Security verfolgt ein striktes Sicherheitskonzept, welches keine Änderungswünsche seitens Auftraggeber zulässt. Homepage-Security behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Homepage-Security eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

4.3 Bei Buchung eines monatlichen Paketes fallen sämtliche Kosten für die angegebene Vertragslaufzeit (6 oder 12 Monate) jeweils im Jahr voraus an.

4.4 Homepage-Security verpflichtet sich der Wartung der vertraglich festgelegten Domain. Die Wartung umfasst die Installation von, im Sicherheitskonzept aufgelisteten Apps, die Aktualisierung bereits installierter Apps, sofern es auf Basis des Auftraggebers erworbenen Lizenzen möglich ist, eine ganzheitliches monatliches Sicherung, sowie die Installation einer Möglichkeit der 2-Faktor Authentifizierung sämtlicher administrativen Benutzer oder Benutzer mit ausreichenden Rechten.

4.5 Homepage-Security verpflichtet sich dem Auftraggeber eine Anleitung zur Nutzung der in 4.4 angesprochenen 2-Faktor Authentifizierung bereitzustellen.

4.6 Homepage-Security stellt auf schriftliche Nachfrage des Auftraggebers die monatlichen Sicherungen dem Auftraggeber zur Verfügung.

4.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die in 4.4 angesprochene 2-Faktor Authentifizierung für Administratoren zu aktivieren und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Wird die 2-Faktor Authentifizierung bei mindestens einem Administrator oder Benutzer mit ausreichenden Rechten deaktiviert, behält sich Homepage-Security das Recht vor, den Vertrag unverzüglich aufzulösen. Geleistete Zahlungen seitens Auftraggeber werden nicht erstattet.

4.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die in 4.4 angesprochenen Apps des Sicherheitskonzeptes nicht zu verändern, zu bearbeiten oder zu entfernen. Wird seitens Homepage-Security eine Veränderung, Bearbeitung oder Entfernung dieser Apps festgestellt, behält sich Homepage-Security das Recht vor, den Vertrag unverzüglich aufzulösen. Geleistete Zahlungen seitens Auftraggeber werden nicht erstattet.

4.9 Von Homepage-Security erstellte Analyse-Berichte sind als Empfehlungen dem Auftraggeber gegenüber zu sehen und stellen keine Verpflichtungen dar.

4.10 Der Auftraggeber verpflichtet sich Homepage-Security unverzüglich oder spätestens nach 5 Werktagen nach Vertragsabschluss einen administrativen Zugang zur im Vertrag festgelegten Domain bereitzustellen. Diese bereitgestellten Daten werden laut Datenschutzvereinbarung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

5. Laufzeit

5.1 Die vertragliche Laufzeit wird zwischen Homepage-Security und dem Auftraggeber individuell vertraglich festgelegt.

5.2 Homepage-Security kann bis zu 2 Wochen vor Leistungsbeginn ohne Nennung eines Grundes von dem Vertrag zurücktreten.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Um den Dienst von Homepage-Security nutzen zu können, müssen Sie eine oder mehrere Zahlungsarten angeben. Der Auftraggeber autorisiert Homepage-Security jegliche im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsart zu belasten, falls die primäre Zahlungsart abgelehnt wird oder uns nicht länger zur Bezahlung Ihrer Abonnementgebühr zur Verfügung steht.

6.2 Für offene Beträge bleibt der Auftraggeber verantwortlich.

6.3 Bei bestimmten Zahlungsarten kann der Aussteller der Zahlungsart eine bestimmte Gebühr, wie zum Beispiel eine Auslandstransaktionsgebühr oder andere Gebühren für die Zahlungsabwicklung, verlangen. Die vor Ort anfallenden Steuern können je nach Zahlungsart variieren.

6.4 Der vertraglich festgelegte Betrag eines Abonnements wird dem Auftraggeber an dem vereinbarten Verrechnungsdatum in Rechnung gestellt.

6.5 Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, die Zahlungsart jederzeit zu aktualisieren. Der Auftraggeber ist bei einer Änderungen der Zahlungsart verpflichtet Homepage-Security zu benachrichtigen.

6.6 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.

6.7 Die Vergütung ist unverzüglich, spätestens jedoch am 5. Werktag nach Vertragsabschluss in voller Höhe fällig.

6.8 Bei Aufträgen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie Aufträge die größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für Homepage-Security bedeutet, ist Homepage-Security berechtigt, Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.

6.9 Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von Homepage-Security vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6.10 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Homepage-Security berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

6.11 Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.

6.12 Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es Homepage-Security gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 10% über den jeweiligen Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt Homepage-Security vorbehalten.

6.13 Sollte ein Auftrag im Nachhinein von dem Auftraggeber storniert werden, behält Homepage-Security den Vergütungsanspruch für bereits umgesetzte Arbeiten ein.

6.14 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6.15 Wie unter Ziffer 1.2 bereits festgehalten, bevollmächtigt der Auftraggeber Homepage-Security notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Homepage-Security für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.

7. Rücktritt

7.1 Der Auftraggeber hat das Recht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten.

7.2 Tritt der Auftraggeber innerhalb der in 7.1 festgelegten Frist vom Vertrag zurück, so verliert Homepage-Security den Anspruch auf den vereinbarten Betrag.

7.3 Ist eine einmalige Einrichtungsgebühr Bestandteil des Vertrages, so muss der Auftraggeber diese an Homepage-Security entrichten.

8. Kündigung

8.1 Homepage-Security kann den Vertrag außerordentlich und mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Verstoß gegen 4.7 oder 4.8 stattfindet.

8.2. Bei einer außerordentlichen Kündigung durch Homepage-Security behält Homepage-Security den Anspruch auf den vertraglich festgelegten Betrag.

8.3. Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben von
dieser Regelung unberührt.

9. Haftung

9.1 Homepage-Security verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Gewissen auszuführen. Homepage-Security verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente, Daten, Bilder, sprich Vorlagen etc. sorgfältig zu behandeln.

9.2 Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn Homepage-Security und/oder deren gesetzliche Vertreter bzw. die Erfüllungsgehilfen von Homepage-Security leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei grob fahrlässiger Handlung und/oder bei Vorsatz. In diesem Falle ist die Haftung auf Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

9.3 Eine Haftung von Homepage-Security, welche unter Vollmacht bzw. ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Aufträge gegenüber Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben hat, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt Homepage-Security von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.

9.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Homepage-Security übergebenen Daten, Skripte, etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Homepage-Security von allen Ersatzansprüchen frei, insbesondere auch dann, wenn Homepage-Security im Laufe der Tätigkeit Bedenken kundgibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Die Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und vor allem schriftlich bei Bekannt werden zu erfolgen. Eine Prüfungspflicht und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht nicht. Erachtet Homepage-Security für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter von Homepage-Security die Kosten hierfür der Auftraggeber.

9.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Zugänge, Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen etc. pp. entfällt jede Haftung für Homepage-Security. Darüber hinaus bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.

9.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Homepage-Security gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Homepage-Security anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet.

9.7 Bei Vorliegen von Mängeln steht Homepage-Security das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

9.8 Soweit Leistungen von Dritten betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt Homepage-Security keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. Homepage-Security übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen von Fremdanbietern angeboten werden.

9.9 Homepage-Security bietet laut 4.4 ein ausführliches Sicherheitskonzept. Dem Auftraggeber ist bei Vertragsabschluss bewusst, dass trotz sorgfältigen Arbeiten ein Cyberangriff mit dementsprechenden Folgen stattfinden kann. Homepage-Security haftet nicht für etwaige Schäden, welche daraus entstehen.

9.10 Der Abschluss einer Cyberversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

9.11 Homepage-Security haftet nicht für höhere Gewalt, insbesondere Krieg, Bürgerkrieg, Streik, Naturereignisse, die nach Vertragsschluss entstehen bzw. bekannt werden.

10. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis erfassten Daten des Auftraggebers, sowie dessen Partner, Kunden oder Mitarbeiter werden ausschließlich in dem zur Durchführung des Sicherheitskonzeptes notwendigen Umfang verarbeitet, genutzt und weitergegeben.

11. Sonstiges

11.1 Der Auftraggeber erhält kontobezogene Informationen (z. B. Zahlungsautorisierungen, Rechnungen oder der Zahlungsart, Bestätigungs- und sonstige Mitteilungen) erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form, zum Beispiel als E-Mails an die E-Mail-Adresse, die der Auftraggeber bei Vertragsabschluss angegeben haben.

11.2 Gleichwohl wir Interesse an den Konzepten von Homepage-Security schätzen, ersuchen wir alle Personen, uns keine ungefragten Ideen zu übermitteln. Homepage-Security akzeptiert keine ungefragten Vorschläge/Pitches, Materialien oder Ideen für Homepage-Security.

11.3 Um weitere Informationen über den Dienst von Homepage-Security und unsere Funktionen zu erhalten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an „info[@]Homepage-Security.com“. In gewissen Fällen kann Sie der Kundendienst am besten mit einem Fernzugriff-Support-Tool unterstützen, mit dem wir auf Ihren Computer zugreifen können.

12. Schlussbestimmung

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

12.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Kirchdorf.

12.3 Diese Nutzungsbedingungen unterliegen geltendem österreichischem Recht. Die vorliegenden Bedingungen beschränken keine Verbraucherschutzrechte, die Ihnen gemäß den zwingenden Gesetzen in Ihrem Wohnsitzland zustehen.

12.4.Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

Stand: Januar 2024